Honorare

Folgende Leistungsstufen können vereinbart werden:

1) Ein Beratungsgespräch in unseren Büroräumen in Überlingen oder vor Ort. Das Honorar richtet sich nach dem tatsächlich erbrachten Zeitaufwand.
2) Eine schriftliche Stellungnahme nach erfolgter Besichtigung der Immobilie vor Ort. Das Honorar richtet sich nach dem tatsächlich erbrachten Zeitaufwand.
3) Eine schriftliche Werteinschätzung nach erfolgter Besichtigung der Immobilie vor Ort.
Wir ermitteln, in welcher Spannbreite der Wert Ihrer Immobilie liegen kann. Die  Honorierung kann über den erbrachten Zeitaufwand oder als Pauschalpreis erfolgen.
4) Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwert) nach § 194 BauGB nach erfolgter Besichtigung der Immobilie vor Ort.n Die Honorierung richtet sich i.d.R. nach dem
unbelasteten Wert des zu begutachtenden Grundstücks sowie nach dem von Ihnen gewünschten Umfang der Dokumentation. Die Honorierung kann nach Absprache
auch als Pauschalpreis erfolgen.
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