Sachverständigenwesen

Sachkundig, objektiv, vertrauenswürdig

Ist der Altbau erhaltungswürdig? Wie hoch ist der Substanzwert eines Gebäudes?
Welchen Verkehrs- oder Marktwert hat meine Immobilie? Welchen Wert hat das eingetragene Wohn- oder Nießbrauchrecht? Ohne spezielle Fachkenntnisse sind solche Fragen kaum zu beantworten.
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Industrie- und Handelskammer helfen weiter.

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist rechtlich nicht geschützt. Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Die öffentlich bestellten Sachverständigen haben ihre besondere Sachkunde vor einem Fachgremium nachgewiesen und wurden zusätzlich auf ihre Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit  von der IHK überprüft und vereidigt. Zusätzlich müssen öffentlich bestellte Sachverständige ihre Qualifikation alle fünf Jahre erneut nachweisen, es besteht zudem eine jährlich nachzweisende
Weiterbildungspflicht. Die IHK kontrolliert, dass die öffentlich bestellten Sachverständigen die ihnen nach der Sachverständigenordnung obliegenden Pflichten einhalten.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch. Sie führen Ihre Aufgaben gewissenhaft und objektiv durch.

Auskünfte über die Sachverständigentätigkeit gibt die IHK. Sie benennt auf Anfrage auch geeignete Sachverständige. Wer selbst auf die Suche gehen möchte, kann in der Internetdatenbank zu diverse Sachgebieten recherchieren.

 

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